Hochzeit, Sakrament der Ehe

Gott hat Mann und Frau füreinander bestimmt, damit sie „nicht mehr zwei, sondern eins" sind (Mt 19,6): Auf diese Weise sollen sie die Liebe leben, fruchtbar sein und so zum Zeichen für Gott selbst werden, der nichts als überfließende Liebe ist.

Das Sakrament der Ehe kommt durch ein vor Gott und der Kirche abgelegtes Versprechen von Mann und Frau zustande, das von Gott angenommen und besiegelt und durch die körperliche Vereinigung des Paares vollzogen wird. Weil Gott selbst das Band der sakramentalen Ehe knüpft, bindet es bis zum Tod eines der beiden Partner.

Zu einer sakramentalen Ehe gehören notwendig drei Elemente: a) das Jawort in Freiheit, b) die Bejahung einer lebenslänglichen, ausschließlichen Verbindung und c) die Offenheit für Kinder. Das Tiefste an einer christlichen Ehe ist aber das Wissen des Paares: Wir sind ein lebendiges Abbild der Liebe zwischen Christus und der Kirche.

Das Ehesakrament spenden sich Mann und Frau gegenseitig. Der Priester oder Diakon ruft den Segen Gottes auf das Paar herab. Er ist sonst nur der Zeuge, dass die Ehe unter den richtigen Bedingungen zustande kommt und das Versprechen umfassend und öffentlich abgelegt wird. (Youcat 260 u. 261)


Konkret:


Wenn Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin eine kirchliche Trauung planen, nehmen Sie bitte mit dem Pfarrer oder Diakon Kontakt auf. Sobald Sie einen konkreten Termin ins Auge fassen, melden Sie diesen bitte beim Pfarrer an. Wenn möglich soll 3-4 Monate vor der Trauung das Trauungsgespräch mit dem Pfarrer/Diakon stattfinden. Dazu werden folgende Dokumente benötigt: 

  • Wenn bereits vorhanden, staatliche Heiratsurkunde
  • Wenn bereits vorhanden, Teilnahmebestätigung des Eheseminares
    <<hier>> finden Sie Infos zum Eheseminar
  • Taufschein von Braut und Bräutigam, falls sie nicht in Thalgau getauft wurden 


Wenn eine der folgenden Situationen auf Sie zutrifft, bitten wir Sie noch um Ergänzung der jeweils angeführten Dokumente:
 

Sie sind bereits Vater/Mutter eines Kindes oder mehrerer Kinder

  • Geburtsurkunde und Taufschein des Kindes/der Kinder

 

Sie sind bereits einmal standesamtlich verheiratet gewesen

  • Staatliche Heiratsurkunde der Vorehe
  • Scheidungsurteil über die Vorehe (wenn die Vorehe geschieden worden ist)
  • Sterbeurkunde des Partners/der Partnerin aus der Vorehe (wenn der Partner/die Partnerin verstorben ist)

 

Sie sind bereits einmal kirchlich verheiratet gewesen

  • Trauungsschein der Vorehe
  • Annullierungsurteile beider Instanzen (wenn die Vorehe annulliert worden ist)
  • Sterbeurkunde des Partners/der Partnerin aus der Vorehe
    (wenn der Partner/die Partnerin verstorben ist)

 

Für eine kirchliche Trauung sind zwei Zeugen notwendig.

  • Die staatliche Eheschließung muss zeitlich vor der kirchlichen Trauung liegen.
  • Der Besuch eines Eheseminars ist Voraussetzung für die kirchliche Trauung.

 

Weitere wichtige Hinweise:

 

  • Das Trauungsgespräch mit dem Pfarrer findet meistens im Pfarrhof statt. Dabei wird nicht nur das Trauungsprotokoll aufgenommen, sondern geht es um wichtige Punkte der christlichen Ehe und auch um den konkreten Ablauf der Trauungsfeier.

  • Orte für kirchliche Trauungen sind nach unserer diözesanen Ordnung die Pfarrkirche und Kirchen oder Kapellen, in denen regelmäßig Gottesdienste stattfinden.

  • Wenn die Trauungsassistenz von einem Diakon durchgeführt wird, kann natürlich auch dieser das Trauungsprotokoll aufnehmen.

  • Es gibt auch die Möglichkeit der rein kirchlichen Trauung (z.B. für Pensionisten). Dazu muss aber die Erlaubnis des Erzbischofs eingeholt werden und diese hat vor dem staatlichen Bereich auch Auswirkungen.